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   VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131   

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VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131 (https://dejure.org/2019,47766)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131 (https://dejure.org/2019,47766)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 10 ZB 19.2131 (https://dejure.org/2019,47766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5, § 86 Abs. 1 und Abs. 2; FreizügG/EU § 5 Abs. 4, § 4a Abs. 1 Satz 2; § 2 Abs. 2 Nr. 6
    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei Wegzug des Ehegatten aus dem Aufnahmemitgliedstaat - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • rewis.io

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts bei Wegzug des Ehegatten aus dem Aufnahmemitgliedstaat - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlustfeststellung; drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines Unionsbürgers; Erlöschen des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts mit der Ausreise des Unionsbürgers aus dem Aufnahmemitgliedstaat; Abschiebung; Aufenthaltsrecht; Berufung; Daueraufenthaltsrecht; ...

  • rechtsportal.de

    Streit um die Feststellung des Verlusts eines Rechts auf Einreise und Aufenthalt; Verlustfeststellung für einen drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers; Erlöschen des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts mit der Ausreise des Unionsbürgers aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass für die rechtliche Beurteilung der Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich ist (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 11).

    Denn § 4a Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ist zu entnehmen, dass ein einmal entstandenes Daueraufenthaltsrechts durch einen späteren Wegfall der Voraussetzungen nicht mehr berührt wird (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16; B.v. 7.12.2017 - 1 B 142/17 - juris Rn. 5).

    Das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts wiederum setzt unionsrechtlich voraus, dass der Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 der Richtlinie 2004/38/EG, der für das deutsche Recht durch § 2 Abs. 2 und Abs. 3 FreizügG/EU umgesetzt worden ist, erfüllt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris -Ls-; U.v. 31.5.2012 - 10 C 8.12 - juris Rn. 16; EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-424/10 und C-425/10 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 10 C 19.68 - juris Rn. 9).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Folglich kann sich der drittstaatsangehörige Ehegatte eines Unionsbürgers auf das in der Richtlinie 2004/38/EG vorgesehene Aufenthaltsrecht nur in dem Aufnahmemitgliedstaat berufen, in dem der Unionsbürger wohnt (EuGH, U.v. 16.7.2015 - C-218/14, Singh - Rn. 54 f. m.w.N.).

    Verlässt ein Unionsbürger den Aufnahmemitgliedstaat und lässt er sich in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland nieder, entfällt damit aber automatisch das abgeleitete Recht seines drittstaatsangehörigen Ehegatten auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, U.v. 16.7.2015, a.a.O. - Rn. 58; BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 20 ff.).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts wiederum setzt unionsrechtlich voraus, dass der Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 der Richtlinie 2004/38/EG, der für das deutsche Recht durch § 2 Abs. 2 und Abs. 3 FreizügG/EU umgesetzt worden ist, erfüllt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris -Ls-; U.v. 31.5.2012 - 10 C 8.12 - juris Rn. 16; EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-424/10 und C-425/10 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 10 C 19.68 - juris Rn. 9).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Nach der Rechtsprechung des EuGH muss der Ehegatte eines Unionsbürgers zwar nicht notwendigerweise ständig bei dem Unionsbürger wohnen, um Inhaber eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts zu sein (EuGH, U.v. 8.11.2012 - C-40/11 - juris Rn. 58 f.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Davon, dass das Gericht ihm unterbreitetes Vorbringen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt, ist grundsätzlich auszugehen (BVerfG, B.v 24.2.2009 -1 BvR 188/09 - juris).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts wiederum setzt unionsrechtlich voraus, dass der Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 der Richtlinie 2004/38/EG, der für das deutsche Recht durch § 2 Abs. 2 und Abs. 3 FreizügG/EU umgesetzt worden ist, erfüllt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris -Ls-; U.v. 31.5.2012 - 10 C 8.12 - juris Rn. 16; EuGH, U.v. 21.12.2011 - C-424/10 und C-425/10 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 10 C 19.68 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 C 9.18

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger hindert nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Verlässt ein Unionsbürger den Aufnahmemitgliedstaat und lässt er sich in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland nieder, entfällt damit aber automatisch das abgeleitete Recht seines drittstaatsangehörigen Ehegatten auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, U.v. 16.7.2015, a.a.O. - Rn. 58; BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 10 ZB 19.275

    Keine Privilegierung für in die Bundesrepublik Deutschland weitergewanderte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2019 - 10 ZB 19.2131
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2019 - 10 ZB 19.275 - juris 7; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

  • BVerwG, 07.12.2017 - 1 B 142.17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Feststellung des Nichtbestehens

  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819

    Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz

  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 10 C 19.68

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts bei einer

  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 19 ZB 22.2326

    Kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht des pakistanischen Ehegatten einer

    Nur ergänzend sei deshalb angemerkt, dass der verbleibende (Noch-)Ehegatte kein Aufenthaltsrecht von dem Unionsbürger ableiten kann, wenn dieser bereits vor der Einleitung des Scheidungsverfahrens den Aufenthaltsmitgliedstaat verlassen hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 20 m.V.a. EuGH, 16.7.2015 - C-218/14, Singh - juris Rn. 54; BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 9; Tewocht in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 36. Ed. Stand 1.10.2021, FreizügG/EU § 3 Rn. 30a).

    Denn aufgrund des Tatbestandsmerkmals des "Begleitens" § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU erlischt das abgeleitete Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten, wenn der Unionsbürger nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft das Bundesgebiet verlässt (BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 21 m.V.a. EuGH, 16.7.2015 - C-218/14, Singh - juris Rn. 58; BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 18.03.2020 - 7 ZB 19.1308

    Forderung von Elterngeld für den Besuch einer Ganztagsschule

    Das Zulassungsvorbringen gibt keinen Anlass zu Zweifeln, die sich nicht schon ohne weiteres im Zulassungsverfahren, sondern erst in einem Berufungsverfahren mit der erforderlichen Sicherheit klären und entscheiden ließen (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.05.2022 - 7 ZB 21.1805

    Kein nachträglicher krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt bei Dauerleiden (hier:

    Der Senat vermag aufgrund der Ausführungen unter Nr. 1. keine derartigen Schwierigkeiten zu erkennen, insbesondere ergibt das Zulassungsvorbringen keinen Anlass zu Zweifeln, die sich nicht schon ohne Weiteres im Zulassungsverfahren, sondern erst in einem Berufungsverfahren mit der erforderlichen Sicherheit klären und entscheiden ließen (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 11).
  • VG München, 26.02.2021 - M 9 K 17.4051

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts

    Für den Ablauf der Fünfjahresfrist kommt es dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids (hier: 3. August 2017) an (BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 10 C 20.1132

    PKH-Entscheidung über eine Verlustfeststellung bei einem Serienstraftäter

    Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 FreiügG/EU kann der Verlust des Rechts auf Freizügigkeit nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt werden, wenn dessen Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen sind; für den Ablauf der Fünfjahresfrist kommt es dabei auf den Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids (hier: 3. August 2017) an (BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.03.2023 - 10 CE 23.524

    Rechtmäßige Einreiseverweigerung bei einem vormaligen drittstaatsangehörigen

    Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Angehörigen setzt voraus, dass ein Aufenthaltsrecht bei Einleitung des Ehescheidungsverfahrens noch besteht, was jedoch insbesondere dann nicht der Fall ist, wenn der Unionsbürger bereits zuvor den Aufnahmemitgliedstaat verlassen hat (EuGH, U.v. 16.7.2015, a.a.O. - Rn. 58 ff.; BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 9; zuletzt B.v. 12.9.2022 - 10 ZB 21.2127 - Rn. 6, nicht veröffentlicht).
  • VG Ansbach, 26.02.2021 - AN 5 K 18.01910

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechtes bei Bezug von Leistungen

    Dabei ist die Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU nicht bereits insoweit ausgeschlossen, als sich ein Unionsbürger - wie der Kläger - fünf Jahre ständig im Bundesgebiet aufgehalten hat; vielmehr ist erforderlich, dass der Betroffene während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG erfüllt hat (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris Rn. 16 f.; BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 10 C 19.68 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 8).
  • VG Aachen, 11.10.2022 - 8 L 469/22

    Verlustfeststellung; Freizügigkeitsrecht; nicht erwerbstätig; fehlende Nachweise;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142.17 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 10 ZB 19.2131 -, juris, Rn. 7.
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 10 ZB 21.2127

    Aufenthaltsrecht, Anfechtungsklage, Zulassungsverfahren, Berufung, Zulassung,

    Die von der Klägerin angesprochenen Rechtsfragen sind - wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat - obergerichtlich in dem Sinne geklärt, dass das Aufenthaltsrecht des Angehörigen eines Unionsbürgers bei Wegzug des Unionsbürgers kraft Gesetzes, d.h. ohne eine gesonderte Entscheidung der zuständigen Behörde erlischt (EuGH, U.v. 2.9.2021 - C-930/19 - juris Rn. 41; U.v. 16.7.2015 - C-218/14 juris Rn. 67) und ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Angehörigen voraussetzt, dass ein Aufenthaltsrecht bei Einleitung des Ehescheidungsverfahrens noch besteht, was insbesondere dann nicht der Fall ist, wenn der Unionsbürger bereits zuvor den Aufnahmemitgliedstaat verlassen hat (EuGH, U.v. 16.7.2015, a.a.O. - Rn. 58; BVerwG, U.v. 28.3.2019 - 1 C 9.18 - juris Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 4.12.2019 - 10 ZB 19.2131 - juris Rn. 9).
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